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   BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95   

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https://dejure.org/1995,38689
BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95 (https://dejure.org/1995,38689)
BSG, Entscheidung vom 06.09.1995 - 14 REg 2/95 (https://dejure.org/1995,38689)
BSG, Entscheidung vom 06. September 1995 - 14 REg 2/95 (https://dejure.org/1995,38689)
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  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
    Das FlüAbk gewährleistet keinen vom Erfordernis eines der in EUR 1 BErzGG genannten Aufenthaltstitel unabhängigen Anspruch auf Erzg, wie vom Senat bereits entschieden (BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 & 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 & 1 Nr. 10).

    Hierbei kann einerseits zwischen deutschen Staatsangehörigen und Ausländern und andererseits unter den Ausländern nach dem jeweiligen Herkunftsstaat unterschieden werden, soweit hierfür sachliche Gründe, wie etwa die Existenz zwischenstaatlicher Vereinbarungen, maßgebend sind (vgl BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1; BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 @ 1 Nr. 1).

    im Hinblick auf die mit dem Erzg angestrebte Stärkung der Wahlfreiheit zwischen einer Fortsetzung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile nach der Geburt des Kindes und einer verstärk- ten Zuwendung eines Elternteils zum Kind, verbunden mit einer Einschränkung oder zeitweisen Einstellung einer Erwerbstätigkeit, durfte der Gesetzgeber eine Anspruchsberechtigung bei Ausländern davon abhängig machen, daß ein Aufentist, halt in Deutschland auf Dauer gesichert soweit sich nicht aus über- oder zwischenstaatlichen Regelungen Ausnahmen ergeben (vgl hierzu BSGE 70, 197, 205 = SozR 3-7833 @1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 & 1 Nr. 12).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
    Ein Schwangerschaftsabbruch wegen sozialer Indikation wird grundsätzlich während der gesamten Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und ist demgemäß rechtlich verboten (BVerfGE 39, 1, 44; 88, 203, 253).

    Dieser verpflichtet zwar den Gesetzgeber, darauf hinzuwirken, daß eine Schwangerschaft ab ihrem Beginn (BVerfGE 88, 203, 255) nicht wegen einer bestehenden oder drohenden Notlage "abgebrochen wird (BVerfGE aaO, 259), und zu den Maßnahmen des verfassungsrechtlich gebotenen präventiven Lebensschutzes gehört auch das BErzGG mit der Folge, daß der Gesetzgeber dies in Rechnung zu stellen hat, wenn es erforderlich wird, staatliche Leistungen im Hinblick auf knappe Mittel zu überprüfen (BVerfGE aaO, 260 f).

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
    Hierbei kann einerseits zwischen deutschen Staatsangehörigen und Ausländern und andererseits unter den Ausländern nach dem jeweiligen Herkunftsstaat unterschieden werden, soweit hierfür sachliche Gründe, wie etwa die Existenz zwischenstaatlicher Vereinbarungen, maßgebend sind (vgl BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1; BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 @ 1 Nr. 1).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
    Ein Schwangerschaftsabbruch wegen sozialer Indikation wird grundsätzlich während der gesamten Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und ist demgemäß rechtlich verboten (BVerfGE 39, 1, 44; 88, 203, 253).
  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92

    Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
    Das BErzGG will vielmehr mit der Zahlung von Erzg ermöglichen oder erleichtern, daß die Mutter oder der Vater im Anschluß an die Mutterschutzfrist ganz oder teilweise die Pflege und Betreuung des Kindes in der ersten Lebensphase übernehmen und auf ein volles Erwerbseinkommen verzichten kann; die Eltern sollen zwischen einer verstärkten Hinwendung zum Kind und der vollen Fortsetzung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile wählen können ("Wahlmöglichkeit der Eltern", vg! BT-Drucks 10/3792, S 13; BSGE 72, 125, 128 = SozR 3-7833 @5 Nr. 2).
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95

    Geltungsbereich des BErzGG

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
    Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, daß sich der Anspruch auf Erzg für vor dem Inkrafttreten geborene Kinder auch für Zeiten nach dem Inkrafttreten weiterhin nach dem vor dem FKPG geltenden Recht richtet (BSG Urteil vom 6. September 1995 - 14 REg 4/95).
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